

Hundehalter-Haftpflicht
Aktuell:
Ab 01.07.2011 besteht in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter: Die Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen und diese bei Kontrollen auch nachweisen können.
Um den Versicherungsschutz jederzeit bei Kontrollen nachweisen zu können, erhalten Sie als besonderen Service unsere kostenfreie HundeCard: einen Versicherungsnachweis im Scheckkartenformat.
Im Rahmen des neuen Hundegesetzes ist darüber hinaus geregelt, dass alle Hunde eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Chip benötigen. Den Chip erhalten Sie beim Tierarzt oder Züchter. Die Chipnummer wird auf unserer HundeCard eingetragen.
Die Halterhaftung ist im §833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."